Borfreie Drahtziehmittel und Beschichtungsmittel für die Drahtindustrie.
Die Europäische Kommission hat am 21. August 2008 beschlossen, die Gefahrstoffrichtlinie 2008/58 EG (30. ATP) zu implementieren. Diese Richtlinie wurde am 15. September 2008 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am
5. Oktober 2008 in Kraft getreten.
Dieser Richtlinie sollten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union durch Erlassen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens am 1. Juni 2009 nachkommen, was bedeutet hätte, Trockenziehseifen und Beschichtungen mit einem Boraxpentahydrat- Anteil von mehr als 6,5 %, die in der Europäischen Union produziert oder importiert werden, als toxisch zu kennzeichnen. Seit dem 20. Januar 2009 ist darüber hinaus die EU-Verordnung 1272/2008 (CLP-Vo) in Kraft getreten, welche ein weltweit einheitliches Kennzeichnungssystem für Gefahrstoffe mit neuen Symbolen in der Europäischen Union umsetzt.
Beim Inkrafttreten der CLP – Vo ist der Anhang I der Richtlinie RL 67/548 EWG aufgehoben worden.
Somit konnte der Termin der Umsetzung der 30 ATP nicht eingehalten werden. Am 10. August diesen Jahres hat die Kommission die dadurch entstandene Lücke mit der Verordnung (EG) Nr. 790/2009, I. ATP zur CLP, geschlossen. Diese Verordnung enthält die Einstufungen aus der 30. und 31. ATP zur RL 67/548 EWG . Sie ist in der EU direkt anwendbar und enthält eine Frist für die Umklassifizierung bis zum 1. Dezember 2010.
Am 18. Juni hat die ECHA Borsäure und Natriumborate in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Liste) aufgenommen.
Im nachstehenden Link finden Sie die offizielle Pressemitteilung.
http://echa.europa.eu/doc/press/pr_10_12_candidate_list_20100618.pdf
Sobald die Kennzeichnung verbindlich wird, müssen die dann geltenden Maßnahmen zum sicheren Umgang bindend eingehalten werden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir noch nicht sagen wie hoch oder niedrig Arbeitsplatzgrenzwerte sein werden, oder wie die Lagerung von borhaltigen Produkten sein wird.
Zurzeit sind die Arbeitsplatzgrenzwerte für Borsäure und Natriumborate durch die TRGS 900 festgelegt.
TRGS 900
Wir von Traxit haben uns dieser Herausforderung bereits gestellt und frühzeitig mit der Entwicklung von borfreien Produkten begonnen.
Wir setzen alles daran, Produkte für alle Anwendungen schon jetzt anbieten zu können, die nicht der Kennzeichnungspflicht von Borverbindungen nach EU-Verordnung 1272/2008 unterliegen.
Um unsere Mitarbeiter und unsere Kunden zu schützen, hat Traxit die Entscheidung getroffen, auf alle Borate in der Trockenziehmittel-Sparte zu verzichten.
Auf dieser Internetseite finden Sie unsere neu entwickelten Schmierstoffe und Drahtbeschichtungsmittel.